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23 May 2024

Global Mobility Insights NEWSLETTER Frühling / Spring 2024

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Die Schweiz verhandelt zurzeit an der Seite der anderen EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) mit den Mercosur-Staaten bezüglich eines Freihandelsabkommens...
European Union Employment and HR

Die Schweiz verhandelt zurzeit an der Seite der anderen EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) mit den Mercosur-Staaten bezüglich eines Freihandelsabkommens mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Gemäss dem Chefökonomen des Schweizerischen Wirtschaftsverbandes Economiesuisse, Rudolf Minsch, gibt es einige Punkte (u.a. Freihandelsabkommen sind wohlstandsfördernd, es entstehen Vorteile durch die grössere Wertschöpfung, MercosurStaaten haben einen riesigen Binnenmarkt mit starken Wachstumsaussichten und es können Wettbewerbsvorteile entstehen z.B. durch Zollvergünstigungen), wieso das Freihandelsabkommen für die Schweiz sehr wichtig ist.

Nach einem erfolgreichen Abschluss des Abkommens wird es voraussichtlich auch zu vermehrten Mitarbeitereinsätzen in Brasilien sowie zu Einsätzen von Personen aus Brasilien in der Schweiz kommen. Es ist daher wichtig die einzelnen Aspekte, welche bei internationalen Mitarbeitereinsätzen massgebend sind, genauer zu betrachten.

Welche Punkte sind bei einer Entsendung von der Schweiz nach Brasilien, beispielsweise für einen Zeitraum von 2 Jahren, besonders zu beachten?

Arbeitsrechtliche Aspekte

Bei einem Einsatz von 2 Jahren muss das brasilianische Arbeitsrecht berücksichtigt werden. Wenn das brasilianische Arbeitsrecht Vorschriften hat, welche im Vergleich zum Schweizer Arbeitsrecht vorteilhafter sind, so sind diese zu berücksichtigen. Denn das Arbeitsrecht verfolgt in erster Linie die Idee des Arbeitnehmerschutzes.

Vertragliche Aspekte

Bei einer Entsendung hat man verschiedene Möglichkeiten, wie man diese vertraglich regeln kann. Die am häufigsten anzutreffenden Varianten sind:

  1. Zusatz zum bestehenden Schweizer Arbeitsvertrag
  2. «Ruhensvertrag» zum bestehenden Schweizer Arbeitsvertrag und Entsendungs- vertrag
  3. «Ruhensvertrag» zum bestehenden Schweizer Arbeitsvertrag und lokaler (befrist eter) brasilianischer Arbeitsvertrag
  4. Nur lokaler (befristeter) brasilianischer Arbeitsvertrag

Sofern der Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum entsandt wird und der Arbeitgeber den Mitarbeiter auch wieder zurückholen möchte, bilden die obengenannten Varianten 1 bis 3 dies am besten ab.

Denn bei jeder dieser Varianten bleibt das Arbeitsverhältnis mit der Schweiz bestehen, auch wenn dies in Variante 2 und 3 nur unterschwellig der Fall ist.

Bewilligungsrechtliche Aspekte

Da der Mitarbeiter in Brasilien eine Erwerbstätigkeit ausübt, muss eine Arbeitsbewilligung in Brasilien eingeholt werden.

In der Schweiz muss der Mitarbeiter sich auf Grund des Umzuges nach Brasilien für 2 Jahre in der Schweiz abmelden.

Sofern der Mitarbeiter Schweizer Staatsbürger ist, hat dies bewilligungsrechtlich keine Auswirkungen.

Ist der Mitarbeiter im Besitz einer Schweizer B-Bewilligung, so würde er diese bei der Abmeldung in der Schweiz verlieren. Für einen EU-/EFTA-Staatsbürger ist dies auch «nicht weiter tragisch», denn dieser wird nach der Rückkehr von zwei Jahren und der Wiederaufnahme der Tätigkeit in der Schweiz wieder eine B-Bewilligung erhalten. Damit bei einem Nicht-EU-/EFTA-Staatbürger jedoch nach der Rückkehr in die Schweiz nicht der Inländervorrang neu nachgewiesen werden muss, kann ein Antrag auf eine kontingentsfreie Einreise beantragt werden.

Damit würde der Mitarbeiter, sofern er beim gleichen Arbeitgeber bleibt und in die gleiche Funktion zurückkehrt, wieder eine B-Bewilligung erhalten.

Hat der Mitarbeiter eine C-Bewilligung, so verliert er diese ebenfalls bei der Abmeldung in der Schweiz, allerdings kann diese, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, für den Entsendungszeitraum von 2 Jahren «eingefroren» werden. Dies bedeutet, dass der Mitarbeiter seine C-Bewilligung nach der Rückkehr wieder erhält.

Vergütung

Eine der zwingenden arbeitsrechtlichen Bedingungen ist, dass jedes Land darauf achtet, dass das inländische Salär- bzw. Lohnniveau nicht unterschritten wird. Da das Schweizer Lohnniveau in der Regel höher als das brasilianische Lohnniveau ist, kann dem Mitarbeiter für den Einsatz in Brasilien weiterhin sein Schweizer Lohn ausbezahlt werden. Hierbei sollte man jedoch zwei Punkte ebenfalls beachten:

Zum einen, dass die Lebenshaltungskosten in Brasilien niedriger sind als in der Schweiz und der Mitarbeiter damit eine indirekte Lohnerhöhung für den Einsatzzeitraum erhalten würde und zum anderen, dass mit dem Schweizer Lohn der Mitarbeiter im Vergleich zu den lokalen brasilianischen Mitarbeitern wahrscheinlich weitaus mehr verdient.

Daneben wird der Mitarbeiter für den Einsatz in Brasilien in der Regel noch zusätzliche Zulagen erhalten, da er für die Arbeit sein gewohntes Umfeld aufgibt und nach Brasilien geht. Die am häufigsten anzutreffenden Zulagen sind, u.a. Erstattung der Mietkosten oder einer Mietdifferenz, internationale Krankenversicherung, Steuerausgleich, Schulkosten für die internationale Schule für die Kinder, sogenannte «Home Leaves», Steuerberaterkosten für die Erstellung der brasilianischen Steuererklärung, Umzugskosten, Wohnungssuche, Ausgleich für Wechselkursschwankungen. Diese Liste ist nicht abschliessend.

Aufgrund der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten wird in der Regel das Basissalär um diese Unterschiede bereinigt.

In der nachfolgenden Tabelle ist der Lebenshaltungskostenunterschied für ein Salär von 150'000 CHF für eine 2-köpfige Familie zu sehen. Es ist ersichtlich, dass wenn der Mitarbeiter in die brasilianische Hauptstadt Brasilia entsandt werden würde, die Lebenshaltungskosten im Vergleich zu Zürich um 22.5% niedriger wären.

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