Der Gesetzentwurf 84591 über die Anpassung der Sätze des sozialen Mindestlohns an die Entwicklung des Durchschnittslohns in den Jahren 2022 und 2023 (im Folgenden der Entwurf") wurde am 15. November 2024 in der Abgeordnetenkammer eingebracht.
Er sieht die Verbesserung des sozialen Mindestlohns durch eine Erhöhung um 2,6 % vor, und zwar auf folgende Weise:
Interessanterweise legt eine EU-Richtlinie, die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union 2 (im Folgenden die Richtlinie") mehrere Kriterien für die Überprüfung des sozialen Mindestlohns fest (siehe unser diesbezüglicher Newsflash vom 01.12.2022). Zu diesen Kriterien gehört beispielsweise die langfristige Entwicklung des nationalen Produktivitätsniveaus, ein Kriterium, das die luxemburgischen Arbeitgeber seit langem berücksichtigt sehen wollten.
Die Richtlinie hätte am 15. November 2024 in luxemburgisches Recht umgesetzt sein müssen. Der Gesetzentwurf 84373 zur Umsetzung der Richtline wurde erst am 30. August 2024 in der Abgeordnetenkammer eingebracht (siehe unser Newsflash vom 13. September 2024). Die von der Richtlinie eingeführten und in den Gesetzentwurf 8437 übernommenen neuen Kriterien scheinen jedoch vom Gesetzgeber nicht zur Berechnung der Revision des sozialen Mindestlohns herangezogen worden zu sein.
Footnotes
1. Gesetzentwurf 8459 zur Anpassung von Artikel L.222-9 des Arbeitsgesetzbuchs.
2. Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union.
3. Gesetzentwurf 8437 zur Änderung des Arbeitsgesetzbuchs im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union.
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