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4 November 2024

Update Zum Niederländischen UBO-Register

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Buren

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In dieser Woche hat der niederländische Finanzminister ein Schreiben veröffentlicht, das eine Aktualisierung des niederländischen Registers des Ultimate Beneficial Owners (das UBO-Register) enthält.
Netherlands Corporate/Commercial Law

In dieser Woche hat der niederländische Finanzminister ein Schreiben veröffentlicht, das eine Aktualisierung des niederländischen Registers des Ultimate Beneficial Owners (das UBO-Register) enthält. Das UBO-Register ist das niederländische Pendant zum deutschen Transparenzregister und erfasst die wirtschaftlich Berechtigten von in den Niederlanden aktiven Unternehmen. Seit einem Urteil vom Europäischen Gerichtshof ist der Zugang zum UBO-Register – wie in anderen EU-Staaten – stark eingeschränkt.

Dies sind die wichtigsten Erkenntnisse des Schreibens der Finanzministerin:

Erfüllungsquote

Bis zum 1. März 2024 haben etwa 80 % der Unternehmen und andere juristischen Personen die Pflicht zur UBO-Registrierung erfüllt.

Vorgeschlagene Änderung der UBO-Definition (Schwellenwert)

Derzeit gilt eine natürliche Person als UBO, wenn sie mehr als 25 % der Eigentums- oder Stimmrechte besitzt. Es wird vorgeschlagen, diese UBO-Schwelle auf 25 % oder mehr zu senken, d. h., dass eine natürliche Person mit genau 25 % der Eigentums- oder Stimmrechte ebenfalls als UBO eingestuft wird. Wenn dies umgesetzt wird, wird eine Reihe von Unternehmen und juristischen Personen ihre Eintragung in das UBO-Register überarbeiten müssen.

Zugang zum UBO-Register

Derzeit ist es für Unternehmen bereits möglich, UBO-Informationen über https://www.kvk.nl/ubo/inzien-gegevens/ zu erhalten.

Ab dem 1. Juni 2024 wird es für Unternehmen möglich sein, einen beglaubigten Auszug aus dem UBO-Register zu erhalten. Diesen Auszug kann das Unternehmen zum Nachweis der UBO-Registrierung gegenüber jeder Partei/Beziehung verwenden, die verpflichtet ist, eine KYC-Due-Diligence durchzuführen, bis diese Partei/Beziehung selbst wieder Zugang zum UBO-Register erhält.

Es wird erwartet, dass Banken, Notare und Versicherungsgesellschaften etwa im Sommer dieses Jahres wieder Zugang zum UBO-Register erhalten werden. Nach Wiedererlangung des Zugangs werden Sie (erneut) verpflichtet sein, dem UBO-Register Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten zu melden.

Originally published 18 April 2024

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.

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