Der europäische und der österreichische Gesetzgeber verstärken 2022 ihren Fokus auf Sustainable Finance. Neben Finanzdienstleistern, die ebenfalls immer strenger reguliert werden, bekommen das besonders Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler zu spüren. Unsere Experten aus DORDAs Sustainability Group beleuchten näher, was auf diese Unternehmen 2022 zukommt.

Im Wesentlichen muss sich die Versicherungswelt auf drei gravierende Änderungen einstellen:

  • Strafen und verschärfte Kontrollen bei der Offenlegungs-VO: Die Offenlegungs-VO verpflichtete Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler, nachhaltigkeitsbezogene Informationen sowohl vorvertraglich als auch laufend offenzulegen. Sie ist jetzt mitlerweile über ein Jahr in Kraft (erste Lessons Learned finden Sie hier). Bisher verfolgten die Behörden nach unserer Erfahrung einen zurückhaltenden Zugang. Das wird sich 2022 voraussichtlich ändern. Ein neuer Gesetzesentwurf (1364 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP) sieht drastische Strafen (wie im Wertpapierbereich) vor: Gegen die verantwortliche natürliche Person (zB den Vorstand) können bis zu EUR 700.000 Strafe oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen Nutzens verhängt werden. Gegen die juristische Person sogar bis zu EUR 5 Millionen, bis zu 5 % des jährlichen Gesamtumsatzes oder ebenfalls bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen Nutzens. Gleichzeitig halten die Erläuterungen zum Gesetzesentwurf fest, dass die FMA plant, die Einhaltung der Offenlegungs-VO sowohl im Anlassfall als auch "risikobasiert" ohne besonderen Anlass stichprobenartig zu prüfen.
  • Verpflichtende Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen: Beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten müssen sowohl Versicherungsunternehmen im Direktvertrieb als auch Versicherungsvermittler (Agenten und Makler) zukünftig Nachhaltigkeitspräferenzen abfragen (DelVO 2021/1257). Der Kunde muss - kurz zusammengefasst - vor dem Erwerb eines Versicherungsanlageprodukts gefragt werden, ob er ein "nachhaltiges" Produkt will und ob nachteilige Auswirkungen des Produkts auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Die Pflichten entsprechen im Wesentlichen jenen Pflichten aus der Anlage- und Fondswelt. Genau wie dort gelten auch die Pflichten in der Versicherungswelt ab 2.8.2022. Es stellen sich noch viele offene Fragen, unter anderem danach, wie der "Nachhaltigkeitsgrad" bestimmt werden soll. Die Integration der "Nachhaltigkeitspräferenzen" in den Beratungs- und Abschlussprozess erfordert eine Anpassung zahlreicher interner Prozesse bei Versicherern und Versicherungsvermittlern: So müssen Produktgestaltung und -überwachung jeweils erweitert und die entsprechende Dokumentation ergänzt werden, gleichzeitig sind die vorvertraglichen Informationen anzupassen. Mit der Überarbeitung der Unterlagen sollte deshalb rechtzeitig vor dem 2.8.2022 begonnen werden.
  • Nachhaltigkeit im Risikomanagement: Nicht nur im Vertrieb, sondern auch im Risikomanagement sind Nachhaltigkeitsrisiken verstärkt zu berücksichtigen (DelVO 2021/1256). Nachhaltigkeitsrisiken müssen sich insbesondere im Governance-System und in der Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs widerspiegeln. Ab August sind diese in der Bewertung und Handhabung von Risiken von Verlusten und nachteiligen Wertveränderungen von Verbindlichkeiten und im Rahmen des Managements des Anlageportfolios zu berücksichtigen. Zudem müssen die Vergütungsleitlinien Angaben dazu enthalten, auf welche Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagementsystem Rechnung getragen wird.

Zusammengefasst: Nachhaltigkeit ist ein bestimmendes Thema für die Versicherungsbranche im Jahr 2022. Nicht nur Vorstand, sondern auch Vertrieb, Risikomanagement, Compliance und Interne Revision müssen sich damit auseinandersetzen. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg.

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