Nach fünf Jahren rechtmäßiger Niederlassung in Österreich können Drittstaatsangehörige ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erwerben. Ende 2021 hatten diesen Status mehr als 300.000 Personen inne. Während das Aufenthaltsrecht unbefristet gilt, muss die Aufenthaltskarte alle fünf Jahre verlängert werden. Nach zahlreichen Problemen in den letzten Jahren bringt eine Leitentscheidung nun Rechtssicherheit, erklärt DORDA Partner Elmar Drabek, Leiter der Praxisgruppe Einwanderung & Staatsbürgerschaft.

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