Bewertungssystem; Transparenz; Individualbewertung; Aktualität; Präventionsmaßnahmen. Im digitalen Zeitalter ist es so einfach wie noch nie, Meinungen und Erfahrungen auszutauschen. Gerade Bewertungsplattformen bieten einen Mehrwert in Form von einfach zugänglichen Informationen. Das ist aus datenschutzrechtlicher Sicht bei bloßer Bewertung von Waren, klassischen Dienstleistungen, Restaurants oder Hotels regelmäßig unkritisch. Spannend wird es dort, wo bestimmte Leistungen und Kommentare direkt und unverwechselbar auf einzelne Personen rückführbar sind - so zB bei Ärzten, Handwerkern, Lehrern oder auch Beratern, die öffentlich und für jeden sichtbar - und üblicherweise anonym bewertet werden. Genau hier treffen wesentliche Grundrechte - Datenschutz und Meinungs- bzw Informationsfreiheit - aufeinander. Ob und welche Bewertungssysteme zulässig sind, hängt von der genauen Ausgestaltung ab.

https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIdako20210403

Anhang Größe
Bewertungsplattformen: Meinungsfreiheit vs Datenschutz 179.91 KB

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.