Die Eckdaten der Steuervorlage ("SV17") sind im Wesentlichen die der abgelehnten Unternehmenssteuerreform III ("USR III"). Neben der Abschaffung der Statusgesellschaften sollen Instrumente eingeführt werden, um die Attraktivität des Steuersystems der Schweiz zu wahren. Neu ist die Verknüpfung mit der AHV-Finanzierung. Was für die einen ein Erfolgsgarant der SV17 ist, wird von anderen aus dogmatischen Gründen abgelehnt.

1 EINLEITUNG

Die SV17 ist die Antwort auf die Kritik und das Scheitern der USR III. Die geplanten Massnahmen der SV17 wurden bereits in unserem Newsletter vom August 2017 präsentiert. Diese wurden im Rahmen der parlamentarischen Beratung weitgehend übernommen.

Das Grundelement der Vorlage ist die Abschaffung der Statusgesellschaften, welche international nicht akzeptiert sind. Die Statusgesellschaften sind in der Schweiz aber volkswirtschaftlich sehr wichtig. Gemäss Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung beträgt das Steuereinkommen aus diesen Gesellschaften etwa ein Fünftel der jährlichen Gewinnsteuereinnahmen. Mit der USR III hätten diese Statusgesellschaften bis zum 1. Januar 2019 abgeschafft werden sollen. Diese stehen deshalb unter Druck ausländischer Steuerbehörden sowie drohender Gegenmassnahmen; sie würden bereits für das kommende Jahr eine Lösung benötigen. Es ist fraglich, ob dies möglich sein wird.

Aufgrund der Diskussion darüber, welche Instrumente eingeführt werden sollen, damit die Standortattraktivität der Schweiz gewahrt wird, und wie die daraus resultierenden Steuerausfälle finanziert werden sollen, hat sich die Umsetzung der SV17 bis heute verzögert. Steuerausfälle entstehen dadurch, dass von den Massnahmen und insbesondere von den vorgesehenen kantonalen Gewinnsteuersenkungen alle Gesellschaften profitieren können (welche nicht Teil der Vorlage sind). Entsprechend steigt aufgrund der Reform die Steuerbelastung der Statusgesellschaften, während sie für die grosse Mehrheit der Unternehmen tiefer sein wird.

2 PARLAMENTARISCHE BERATUNG

2.1 ALLGEMEINES

Der Bundesrat hat am 9. Juni 2017 die SV17 genehmigt. Die Vernehmlassung wurde im Dezember 2017 abgeschlossen. Die finale Botschaft zur SV17 wurde schliesslich am 21. März 2018 veröffentlicht. Danach begann die Beratung im Parlament. Die erstberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates ("WAK-S") hat bereits im Nachgang zur Eintretensdebatte beschlossen, als Alternative zur Erhöhung der Familienzulagen einen Ausgleich über die AHV vorzunehmen. Die Kommission war der Ansicht, dass die vorgeschlagenen höheren Familienzulagen als sozialer Ausgleich nicht ausreichen. Basierend darauf ist die SV17 zur SV17 mit AHV-Finanzierung ("STAF") herangewachsen.

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