September 23, 2016 in the German-Uzbek economic yearbook published an article in the German language "Privatization in Uzbekistan – new opportunities for investment", whose author is Managing Partner of the group of companies «BAKER TILLY Uzbekistan» Oleg Daminov.

This article is intended for potential foreign companies and investors for initial review and provides a brief overview of the new opportunities for investment in the economy of Uzbekistan.

The article highlights the following points:

  • Forms of investment;
  • Simplified procedure of doing business;
  • Privatization of 2015-2016;
  • Privileges;
  • Guarantees;
  • Development prospects.

The text of the article can be found below:

Privatisierung in Usbekistan: neue Möglichkeiten für Investitionen

Usbekistan führt kontinuierlich die Reformen zur Schaffung eines günstigen Klimas für Heranziehung von ausländischen Investitionen in die Wirtschaft des Landes durch.

In Übereinstimmung mit den Gesetzen Über Investitionstätigkeit" und Über ausländische Investitionen" können ausländische Investoren Investitionen in verschiedenen Formen faktisch ohne Beschränkungen tätigen, darunter auch Immobilien erwerben, Anlagen in Form des geistigen Eigentums, der Dienstleitungen und Arbeiten in Unternehmensmodernisierung und -rekonstruktion leisten, sowie im Territorium der Republik Usbekistan Unternehmen mit ausländischen Investitionen in der gesetzlich zugelassenen Formgründen. Aus der gesamten Liste von 20 verschiedenen Formen die am meisten verbreiteten und von den ausländischen Investoren aktiv gebrauchten sind die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Im Unterschied zu einer Reihe von anderen Ländern fordert die usbekische Gesetzgebung es nicht, dass der ausländische Investor bei Unternehmensgründung zur Teilnahme einen lokalen Partner heranzieht. So kann man auf verschiedene bequeme Weisen Unternehmen gründen oder errichten:

  • Ein gemeinsames Unternehmen mit den usbekischen Partnern gründen;
  • Ein Unternehmen mit zu 100% ausländischem Kapital gründen;
  • Einen Anteil oder Aktien in den bereits gegründetenUnternehmen ohne ausländische Investitionen erwerben oder ein solches Unternehmen komplett erwerben, darunter im Laufe des aktiven Privatisierungsprozesses, der in Usbekistan durchgeführt wird.

Dabei wird in den letzten 3-5 Jahren die unternehmensregistrierungsfreie Geschäftsführungsform aktiv in Gebrauch genommen, d.h. die Tätigkeit wird aufgrund des Abkommens über Produktionsteilung, Konzession, Organisation der gemeinsamen Tätigkeit ausgeübt. Sowie werden viele Projekte im Bereich geologische Erkundung und Erdölindustrie, Energiewirtschaft, Modernisierung, Industrie- und Straßenbau, Verpachtung von Immobilien aufgrund solcher flexibler Geschäftsformen durchgeführt wie Ständige Einrichtungen, die eine unmittelbare Tätigkeit eines ausländischen Unternehmens im Territorium Usbekistans nur aufgrund der Anmeldung bei Steuerbehörden für die Projektausführungszeit darstellen. Die obengenannten Geschäftsführungsformen erlangen bei den ausländischen Unternehmen kraft des liberalen Regimes ihrer Tätigkeit im Bereich der korporativen Verwaltung, steuer-, zoll-, währungs- und arbeitsrechtlichen Administration, Kontrolle und vorhandenen verschiedenen Präferenzenmehr Beliebtheit. Nach Schätzungen von Baker Tilly Uzbekistan nähert der Umfang solcher Projekte, die aufgrund solcher flexiblen Geschäftsführungsform durchgeführt werden, bereits 1 Milliarde USD an und es wird angenommen, dass dieses Indiz weiter steigen wird, da nur für das Jahr 2016 in Usbekistan geplant ist, 164 große Investitionsprojekte für den Betrag von mehr als 5 Milliarden USD zu beenden, und das Wachstum ausländischer Investitionen muss bei 20,8% liegen. Im Ganzen ist das Investitionsprogramm Usbekistans auf Investierung von 17,3 Mrd. USD angelegt, einschließlich 4 Mrd. USD ausländischer Investitionen (in 2015 wurden insgesamt 15,8 Milliarden USD auf Investitionen gerichtet).

Es ist anzumerken, dass die Entwicklung der usbekischen Wirtschaft so stabil und sicher ist, dass das Land von mittelfristigen Prognosen für Zeiträume von 2-3 Jahren auf langfristigePrognostizierungen für die Zeiträume von 5-15 Jahren übergangen ist, was einen positiven Faktor für perspektivische Einschätzung und Analyse von makroökonomischen Indizien durch ausländische Investoren bei der Entscheidungsfindung über wirklich ernstzunehmenden Kapital- oder Portfolioinvestitionen darstellt, an denen die Republik interessiert ist. So hat die Führung des Landes langfristige Ziele der wirtschaftlichen Entwicklung über Verdopplung des Binneninlandprodukts zum Jahr 2030 festgelegt, wofür ausreichend ist, ein jährliches Wachstum von 4,8 zu sichern. Dabei führt in den letzten 11 Jahren die Wirtschaft Usbekistans ein bestätigtes jährliches Wachstum in Größenordnung von 8 Prozent vor und diese nachhaltige Tendenz hat eine begründete Vermutung über faktische Bestätigung in der Zukunft.Es wurden konkrete Entwicklungsrichtungen festgelegt, darunter Verstärkung des Bankensektors, Modernisierung, Diversifizierung und Lokalisierung in solchen Bereichen wie Stromenergie, Erdöl und Gas, Erdölchemie, Chemie, Textilien, Stromanlagen, Produktion von Baumaterialien und Landwirtschaftsanlagen, Nahrungsmittel- und Pharmaindustrie, gewaltige Entwicklung der modernen landwirtschaftlichen Produktion mit der gleichzeitigen weiteren Vervollkommnung von Bedingungen und Exportstimulierung.

Es müssen branchenorientierte Zielprogramme verabschiedet werden, die eine vertiefte in 3-4 Stadien erfolgende Verarbeitung von vorhandenen Ressourcen vorsieht, die es ermöglicht, zum Jahr 2030 die Ausgabe einer Fertigproduktion in einer Reihe von aussichtsreichen Bereichen von um 2,2 in Hüttenwesen und chemischer Industrie bis um 5,7 Mal in Textilien- und Bekleidungsindustrie und in Erzeugung von Früchten und Obst zu steigern. Durch den Erlass des Präsidenten Usbekistans unter Nr. УП-4707 vom 4. März 2015 wurde ein konkretes adressiertes Programm für den Zeitraum von 2015-2019 über Investierung in die Modernisierung und Diversifizierung der Industrie von 40,8 Mrd. USD in 846 Projekten verabschiedet, nach denen Investoren und Finanzierungsquellen bestimmt worden sind.

Im Jahr 2015 hat Usbekistan erneute großangelegte Schritte in der Heranziehung von ausländischen Investitionen unternommen, darunter durch Aktivierung des Privatisierungsprozesses und Bereitstellung von zusätzlichen erheblichen Vergünstigungen. In Übereinstimmung mit der Verordnung des Präsidenten Über zusätzliche Maßnahmen in Heranziehung von ausländischen Investitionen in die Aktiengesellschaften" unter Nr. ПП-2454 vom 21.12.2015 muss der Anteil des ausländischen Investors am Grundkapital einer jeden Aktiengesellschaft nicht weniger als 15 Prozent betragen.

Es wird geplant, den ganzen Prozess im Laufe von 2016 zu Ende zu bringen, und ab 1. Juli 2016 können die wieder gegründeten Aktiengesellschaften nur mit dem Grundkapitalanteil des ausländischen Investors von nicht weniger als 15 Prozent errichtet werden.

Die Ausnahme bilden Aktiengesellschaften, die für Usbekistan eine strategische Bedeutung darstellen. Eine Liste von solchen Unternehmen wurde durch Verordnung des Ministerkabinetts Usbekistans unter Nr. 33 vom 10.02.2016 bestätigt, in die 264 Unternehmen aus Erdöl- und gas-, Bergbau-, Baumwolle- und Nahrungsmittelbereiche aus über 600 vorhandenen Holdings und Aktiengesellschaften im Land eingegangen sind.

Es wurde durch den genannten Regierungsbeschluss auch eine Liste aus 23 Großunternehmen erstellt, darunter 5 Banken, in denen die Staatsanteile in Höhe von nicht weniger als 15 Prozent sind, der Realisierung durch ausländische Investoren unterliegen. Außerdem wurde die Liste von noch 64 Aktiengesellschaften festgelegt, deren Aktien zum Verkauf angeboten werden.

Dabei wurde davor durch die Verordnung des Präsidenten Usbekistans unter Nr. ПП-2340 vom 28.04.2015 eine Liste aus 411 Aktiengesellschaften festgelegt, in denen von 25 bis 100 Prozent der Aktien der Realisierung durch strategische und sonstige, überwiegend, ausländische Investoren unterliegen.

Auf Aktiengesellschaften, in denen der Anteil des ausländischen Investors von 15 bis 30 Prozent des Grundkapitals beträgt, verbreiten sich Steuervergünstigungen, die den Unternehmen mit ausländischen Investitionen, je nach dem Umfang des durch den ausländischen Investoren eingelegten Investitionen in den 20 vorrangigen produktionsorientierten Wirtschaftsbereichen, gewährt wurden, die durch den Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan unter Nr. УП-3594 vom 11.04.2005 festgelegt worden sind. In diese Liste sind solche Produktionsbereiche eingegangen wie Nahrungsmittelindustrie, chemische Industrie, Erdölchemie, Maschinenbau und Metallverarbeitung, Werkzeugmaschinenbau- und Instrumentalindustrie, Stromkraftwerkbau auf Basis von alternativen Energiequellen, Textil- und Bekleidungsindustrie und andere.

Die genannten Unternehmen mit ausländischen Investitionen sind von Einkommensteuer für juristische Personen, Vermögenssteuer, Steuer auf Ausgestaltung und Entwicklung der sozialen Infrastruktur, einheitlicher Steuer für Kleinunternehmen, sowie von Pflichtabführungen in den Republikanischen Straßenfonds befreit.

Diese Steuervergünstigungen werden für den Zeitraum von 3 bis 7 Jahren je nach der Höhe der Investitionen am Umfang von direkten ausländischen Investitionen in Form von moderner technologischer Anlage oder frei konvertierbarer Währung von 300 Tsd. USD bis 10 Mio. USD und mehr gewährt.Es ist anzumerken, dass Usbekistan ab 2016 strenge Schutzmaßnahmen eingeführt hat, die die Lieferung von gebrauchten oder veralteten Anlagen hindern.

Dabei hat die Regierung Usbekistans zwecks einer gleichmäßigen und optimalen Entwicklung aller Regionen bestimmt, dass Unternehmen in beliebiger Region des Landes außer der Stadt Taschkent und des Taschkent-Gebiets untergebracht werden müssen. Nicht weniger als 50 Prozent des Gewinns, der in Folge der Gewährung genannter Vergünstigungen erwirtschaftet wird, muss reinvestiert werden.

Ab 2016 wurden den ausländischen Investoren und Aktiengesellschaften, mit der ausländischen Kapitalteilnahme, neue erhebliche Vergünstigungen gewährt:

  • Befreiung von Besteuerung des Gewinns der ausländischen Investoren in Form von Dividenden auf Aktien, die ihnen in den Aktiengesellschaften im Zeitraum bis 1. Januar 2020 gehören;
  • Befreiung von Staatsgebühren bei Inanspruchnahme des Gerichts mit der Klage über Verletzung ihrer Rechte und gesetzmäßigen Interessen;
  • Befreiung der Aktiengesellschaften von Zahlung der sozialen Abgaben vom Gehalt des ausländischen Verwaltungspersonals, sowie ausländischer Managers von Entrichtung der Steuer und Pflichtzahlungen in den Haushalt.

Ein wichtiger Moment in Gewährung von Garantien und Sicherung der Rechte von ausländischen Investoren wurde die Verabschiedung des Gesetzes Über Schutz des Privateigentums und Garantie der Eigentümerrechte" in Usbekistan am 24. September 2012, laut dem die Geschäfte über Privatisierung (Erwerb) des staatlichen Eigentums (Aktien, Anteilen, Immobilien), die nach Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen worden sind, keiner Neuprüfung oder Kündigung unterliegen. Nach Privatisierung eines Eigentums durch ausländische Investoren bis zum genannten Datum ist es zweckmäßig, ein Audit durch ein qualifiziertes Auditunternehmen auf Sauberkeit" und Gesetzmäßigkeit des Geschäfts durchzuführen, da in einer Reihe der Fälle solche Operationen bestimmte rechtliche und finanzielle Risiken haben, wie unsere langjährige professionelle Audit- und juristische Praxis es bestätigt.

Dabei wurde im August 2015 noch eine den Investor schützende Norm verabschiedet, dass als Eigentum von privatisierten Unternehmen bewegliches und nichtbewegliches Vermögen anerkannt wird: das bei der Ausführung der Privatisierung des staatlichen Vermögens in den privatisierten Unternehmen nicht festgestellt wurde;das sich im Territorium des Unternehmens untergebracht ist, das bei der Ausführung der Privatisierung zur Nutzung ohne Verfügungsrecht übergeben wurde. So sind die früher vorhandenen Risiken der Neuprüfung von Privatisierungsergebnissen, der Erhebung von Einsprüchen auf zusätzliche Zahlungen für festgestelltes Vermögen ausgeschlossen. Es werden die Situationen ausgeschlossen, in der die Kapitalisierung des festgestellten Vermögens in den Grundfonds desUnternehmens und Bildung eines neuen staatlichen Anteils an bereits privatisiertem Unternehmen möglich war.

In Übereinstimmung mit der Verordnung des Präsidenten der Republik Usbekistan unter Nr. ПП-4720 vom 24.04.2015 Über Maßnahmen für Einführung von modernen korporativen Verwaltungsmethoden in Aktiengesellschaften" wurden zwecks der Heranziehung des ausländischen Kapitals, der Erhöhung der Effizienz und der Transparenz der finanziellen Tätigkeit in Aktiengesellschaften die Hauptrichtungen für Entwicklung des korporativen Verwaltungssystems festgelegt. Es wird der Gründung der Aktiengesellschaften mit Teilnahme des ausländischen Kapitals mit der Einführung von modernen korporativen Verwaltungsmethoden und der Heranziehung von hochqualifizierten ausländischen Managern zu leitenden Posten in Aktiengesellschaften Vorzug gegeben. Alle Aktiengesellschaften müssen im Laufe von 2015-2018 auf jährliche Erstellung und Veröffentlichung einer finanziellen Berichterstattung in Übereinstimmung mit den Internationalen Standards der Finanziellen Berichterstattung (IFRS) übergehen, die von den unabhängigen Auditoren in Übereinstimmung mit Internationalen Auditstandards bestätigt ist. Es wurde der Kodex der korporativen Verwaltung erarbeitet und zum Gebrauch empfohlen. Dabei wurden das Modell und die besten Erfahrungen der korporativen Verwaltung in Deutschland als effektivste und den Verhältnissen und Prioritäten Usbekistans passende zur Grundlage genommen.

Geschäftsführender Partner

der internationalen auditrechtlichen Unternehmensgruppen Baker Tilly Uzbekistan"

Oleg Daminov

Originally published in BAKER TILLY Uzbekistan

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.