1. Verwaltungsanweisungen der Eidg. Steuerverwaltung im Umbruch
Auf der Baustelle „MWST" den Durchblick zu behalten, ist in dieser Reformphase schwierig. Unser Newsletter informiert Sie über den neuesten Stand.
Am 30. März 2007 hat die Eidg. Steuerverwaltung die in der beiliegenden Tabelle grau markierten Praxismitteilungen in Kraft gesetzt. Die entsprechenden Entwürfe wurden noch geändert. Der volle Wortlaut der Praxismitteilungen kann eingesehen werden unter: http://www.estv.admin.ch/d/mwst/dokumentation/praxis/index
2. Details zu den Praxisänderungen ab 1.1.2007 Neue Ansätze für die pauschale Ermittlung des Privatanteils an den Autokosten
Neuerdings gelten für die Ermittlung des Privatanteils reduzierte Pauschalen von 0.8 % bzw. 0.4 %. Entsprechend sind 0.8 % des Bezugspreises (exkl. MWST) des Fahrzeuges, falls beim Fahrzeugkauf ein Vorsteuerabzugsrecht bestand, bzw. 0.4 % zu versteuern, falls beim Fahrzeugkauf kein Vorsteuerabzugsrecht bestand. Falls die pauschale Ermittlung jedoch weniger als CHF 150.00 ergibt, ist jeweils wie bisher CHF 150.00 pro Monat als Privatanteil zu versteuern.
Neue Ansätze für die pauschale Ermittlung des Eigenverbrauchs bei der Personalverpflegung in Restaurants und Hotels (Gastgewerbe)
Die Frühstückspauschale beträgt wie bis anhin CHF 3.00, wobei die Mittagessenspauschale neu CHF 8.00 und die Nachtessenspauschale neuerdings CHF 7.00 beträgt. Folglich resultiert ein Betrag von CHF 18.00 pro Tag und Person für eine ganztägige Verpflegung.
„Gratis-Abgabe" von SBB-General-, Strecken- oder SBBHalbtaxabonnementen an Mitarbeitende
Ab 1.1.2007 ist die unentgeltliche Abgabe eines SBB-General-, Streckenoder SBB-Halbtaxabonnementes an Mitarbeitende des Unternehmens (so beispielsweise für Kundenbesuche, Montagen, Servicearbeiten, Wareneinkäufe usw.), welche es gelegentlich auch für private Zwecke nutzen, weder als Dienstleistung noch im Eigenverbrauch zu versteuern. Der Vorsteuerabzug kann dabei im Rahmen der steuerbaren Tätigkeit vorgenommen werden.
Private Nutzung von Arbeitswerkzeugen / Mitgliedschaftsbeiträge / Beiträge an Kinderkrippen
Ab 1.1.2007 sind alle Kosten für die private Nutzung von Arbeitswerkzeugen (wie z. B. des „geschäftlichen" Handys oder Laptops), soweit sie dem Mitarbeitenden nicht in Rechnung gestellt werden, nicht mehr zu versteuern. Der Vorsteuerabzug im Rahmen der steuerbaren Tätigkeit kann dennoch geltend gemacht werden.
Vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer entrichtete Beiträge an Vereins- und Clubmitgliedschaften sowie Beiträge an externe Kinderkrippen gelten unabhängig ihrer Höhe als blosser, mehrwertsteuerrechtlich unbeachtlicher Aufwand.
Reisekosten für Ehegatten oder Partner als Begleitperson auf Geschäftsreisen
Ab 1.1.2007 gelten Kosten für Privatpersonen, welche den Geschäftsinhaber bzw. den Arbeitnehmer auf Geschäftsreisen begleiten, als geschäftlich begründeter Aufwand mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit im Rahmen der steuerbaren Tätigkeit. Es liegt kein Eigenverbrauch mehr vor.
Keine Vereinfachung bei Verpflegungsautomaten
Die Eidg. Steuerverwaltung hat die noch in ihrem Entwurf vorgesehene Erleichterung für Unternehmen, welche in ihren Räumlichkeiten Verpflegungsautomaten aufstellen lassen, fallen gelassen. Das Unternehmen hat somit weiterhin die dem Aufsteller/Betreiber des Automaten erbrachten Infrastrukturleistungen als Umsatz zu deklarieren und zu versteuern. Die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit bleibt abzuwarten.
Analyseleistungen - neue Bestimmung des Ortes der Dienstleistung nach dem Empfängerortsprinzip
Bei der Analyseleistung richtet sich der Ort der Dienstleistung neu nach dem Ort, an dem der Empfänger den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat, für welche die Dienstleistung erbracht wird (Art. 14 Abs. 3 MWSTG). Dieses Empfängerortsprinzip gilt ungeachtet dessen, ob es sich bei der Analyseleistung im konkreten Fall um eine wissenschaftliche oder aber um eine eigentliche Beratungsleistung handelt.
3. Informationen zu weiteren Änderungen
Wir werden Sie weiterhin über Neuerscheinungen auf dem Laufenden halten und Sie über den jeweiligen Verfahrensstand in Kenntnis setzen.
Überprüfen Sie Ihre Situation und die für Sie relevanten Praxisanweisungen der Eidg. Steuerverwaltung. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Eingabe gegenüber der Eidg. Steuerverwaltung, um Ihren Anliegen in dieser Entwicklungsphase zum Durchbruch zu verhelfen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Neuerscheinungen und Änderungen von Publikationen der Eidg. Steuerverwaltung seit 1.1.2005
Inhaltsübersicht |
Status am 4.4.2007 |
Praxisänderungen ab 1.1.2005 |
Per 1.1.2005 in Kraft getreten |
Praxisänderungen ab 1.7.2005 |
Per 1.7.2005 in Kraft getreten |
Änderung der Verordnung zum MWST-Gesetz: |
Per 1.7.2006 in Kraft getreten |
Praxismitteilung vom 31.10.2006: |
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Praxismitteilung: Praxisänderungen ab 1.1.2007:
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Rückwirkend per 1.1.2007 in Kraft getreten |
Branchenbroschüre Nr. 16: Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien:
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Entwurfstadium; Inkrafttreten voraussichtlich per 1.7.2007 |
Merkblatt Nr. 01: Gruppenbesteuerung:
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Merkblatt Nr. 12: Medikamente:
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Merkblatt Nr. 16: Leistungen im Zusammenhang mit Campione d’Italia:
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Praxismitteilung: Kollektive Kapitalanlagen gemäss Kollektivanlagengesetz:
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Rückwirkend per 1.1.2007 in Kraft getreten |
Praxismitteilung: Zollfreilager unter neuem Zollgesetz:
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The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.