1. Verwaltungsanweisungen der Eidg. Steuerverwaltung im Umbruch

Auf der Baustelle „MWST" den Durchblick zu behalten, ist in dieser Reformphase schwierig. Unser Newsletter informiert Sie über den neuesten Stand.

Am 30. März 2007 hat die Eidg. Steuerverwaltung die in der beiliegenden Tabelle grau markierten Praxismitteilungen in Kraft gesetzt. Die entsprechenden Entwürfe wurden noch geändert. Der volle Wortlaut der Praxismitteilungen kann eingesehen werden unter: http://www.estv.admin.ch/d/mwst/dokumentation/praxis/index

2. Details zu den Praxisänderungen ab 1.1.2007 Neue Ansätze für die pauschale Ermittlung des Privatanteils an den Autokosten

Neuerdings gelten für die Ermittlung des Privatanteils reduzierte Pauschalen von 0.8 % bzw. 0.4 %. Entsprechend sind 0.8 % des Bezugspreises (exkl. MWST) des Fahrzeuges, falls beim Fahrzeugkauf ein Vorsteuerabzugsrecht bestand, bzw. 0.4 % zu versteuern, falls beim Fahrzeugkauf kein Vorsteuerabzugsrecht bestand. Falls die pauschale Ermittlung jedoch weniger als CHF 150.00 ergibt, ist jeweils wie bisher CHF 150.00 pro Monat als Privatanteil zu versteuern.

Neue Ansätze für die pauschale Ermittlung des Eigenverbrauchs bei der Personalverpflegung in Restaurants und Hotels (Gastgewerbe)

Die Frühstückspauschale beträgt wie bis anhin CHF 3.00, wobei die Mittagessenspauschale neu CHF 8.00 und die Nachtessenspauschale neuerdings CHF 7.00 beträgt. Folglich resultiert ein Betrag von CHF 18.00 pro Tag und Person für eine ganztägige Verpflegung.

„Gratis-Abgabe" von SBB-General-, Strecken- oder SBBHalbtaxabonnementen an Mitarbeitende

Ab 1.1.2007 ist die unentgeltliche Abgabe eines SBB-General-, Streckenoder SBB-Halbtaxabonnementes an Mitarbeitende des Unternehmens (so beispielsweise für Kundenbesuche, Montagen, Servicearbeiten, Wareneinkäufe usw.), welche es gelegentlich auch für private Zwecke nutzen, weder als Dienstleistung noch im Eigenverbrauch zu versteuern. Der Vorsteuerabzug kann dabei im Rahmen der steuerbaren Tätigkeit vorgenommen werden.

Private Nutzung von Arbeitswerkzeugen / Mitgliedschaftsbeiträge / Beiträge an Kinderkrippen

Ab 1.1.2007 sind alle Kosten für die private Nutzung von Arbeitswerkzeugen (wie z. B. des „geschäftlichen" Handys oder Laptops), soweit sie dem Mitarbeitenden nicht in Rechnung gestellt werden, nicht mehr zu versteuern. Der Vorsteuerabzug im Rahmen der steuerbaren Tätigkeit kann dennoch geltend gemacht werden.

Vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer entrichtete Beiträge an Vereins- und Clubmitgliedschaften sowie Beiträge an externe Kinderkrippen gelten unabhängig ihrer Höhe als blosser, mehrwertsteuerrechtlich unbeachtlicher Aufwand.

Reisekosten für Ehegatten oder Partner als Begleitperson auf Geschäftsreisen

Ab 1.1.2007 gelten Kosten für Privatpersonen, welche den Geschäftsinhaber bzw. den Arbeitnehmer auf Geschäftsreisen begleiten, als geschäftlich begründeter Aufwand mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit im Rahmen der steuerbaren Tätigkeit. Es liegt kein Eigenverbrauch mehr vor.

Keine Vereinfachung bei Verpflegungsautomaten

Die Eidg. Steuerverwaltung hat die noch in ihrem Entwurf vorgesehene Erleichterung für Unternehmen, welche in ihren Räumlichkeiten Verpflegungsautomaten aufstellen lassen, fallen gelassen. Das Unternehmen hat somit weiterhin die dem Aufsteller/Betreiber des Automaten erbrachten Infrastrukturleistungen als Umsatz zu deklarieren und zu versteuern. Die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit bleibt abzuwarten.

Analyseleistungen - neue Bestimmung des Ortes der Dienstleistung nach dem Empfängerortsprinzip

Bei der Analyseleistung richtet sich der Ort der Dienstleistung neu nach dem Ort, an dem der Empfänger den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat, für welche die Dienstleistung erbracht wird (Art. 14 Abs. 3 MWSTG). Dieses Empfängerortsprinzip gilt ungeachtet dessen, ob es sich bei der Analyseleistung im konkreten Fall um eine wissenschaftliche oder aber um eine eigentliche Beratungsleistung handelt.

3. Informationen zu weiteren Änderungen

Wir werden Sie weiterhin über Neuerscheinungen auf dem Laufenden halten und Sie über den jeweiligen Verfahrensstand in Kenntnis setzen.

Überprüfen Sie Ihre Situation und die für Sie relevanten Praxisanweisungen der Eidg. Steuerverwaltung. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Eingabe gegenüber der Eidg. Steuerverwaltung, um Ihren Anliegen in dieser Entwicklungsphase zum Durchbruch zu verhelfen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Neuerscheinungen und Änderungen von Publikationen der Eidg. Steuerverwaltung seit 1.1.2005

Inhaltsübersicht

Status am 4.4.2007

Praxisänderungen ab 1.1.2005

Per 1.1.2005 in Kraft getreten

Praxisänderungen ab 1.7.2005

Per 1.7.2005 in Kraft getreten

Änderung der Verordnung zum MWST-Gesetz:
Erhöhung der Rechtssicherheit und Verfahrensgerechtigkeit
Art. 1a, Art. 4a, Art. 14 Abs. 2, Art. 15a, Art. 45a MWSTGV

Per 1.7.2006 in Kraft getreten

Praxismitteilung vom 31.10.2006:
Behandlung von Formmängeln

Praxismitteilung: Praxisänderungen ab 1.1.2007:

  • Pauschale Ermittlung des Privatanteils
  • Ort der Dienstleistung bei Analyseleistungen

Rückwirkend per 1.1.2007 in Kraft getreten

Branchenbroschüre Nr. 16: Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien:

  • Präzisierungen betreffend Ort der Dienstleistungen bei Grundstücken.
  • Bestätigung: Kein Anspruch auf Option beim Verkauf von Immobilien, die ausschliesslich für nicht steuerbare Zwecke verwendet wurden.
  • Meldeverfahren wahlweise anwendbar für eine oder mehrere Liegenschaften.
  • Die Vermietung von Markt- und Standplätzen im Freien ist unabhängig vom Leistungserbringer von der MWST ausgenommen.
  • Einräumen des Rechts, eine Mobilfunkantenne zu erstellen und zu betreiben gilt grundsätzlich als steuerbare Dienstleistung.
  • Mobiliar, welches als Zugehör des Gebäudes gilt, wird mehrwertsteuerlich bezüglich Steuerbarkeit und Abschreibungsdauer gleich behandelt wie Immobilien.

Entwurfstadium; Inkrafttreten voraussichtlich per 1.7.2007

Merkblatt Nr. 01: Gruppenbesteuerung:

  • Eine Betriebsstätte einer ausländischen Gesellschaft kann nur dann Mitglied einer MWST-Gruppe werden, wenn sie im schweizerischen Handelsregister eingetragen ist.
  • In einer MWST-Gruppe darf eine Holdinggesellschaft einen anderen Abschlussstichtag haben als alle anderen Gruppenmitglieder.

Merkblatt Nr. 12: Medikamente:

  • Bei oralen Medikamenten stellt die Art der Verpackung kein Kriterium für die Anwendung des reduzierten MWST-Satzes dar.

Merkblatt Nr. 16: Leistungen im Zusammenhang mit Campione d’Italia:

  • Diverse Präzisierungen

Praxismitteilung: Kollektive Kapitalanlagen gemäss Kollektivanlagengesetz:

  • Keine Unterscheidung mehr zwischen Vertriebs- und Bestandespflegeentschädigung.
  • Beim direkt Beauftragten ist das gesamte Entgelt für den Vertrieb der Fondsanteile von der MWST ausgenommen.

Rückwirkend per 1.1.2007 in Kraft getreten

Praxismitteilung: Zollfreilager unter neuem Zollgesetz:

  • Sämtliche Zollfreilager werden bis 1.5.2009 mehrwertsteuerlich als Ausland behandelt, ungeachtet der Art ihrer Betriebsbewilligung (zweijährige Übergangsregelungen).

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.