Im Erbfall kann es zu unerwünschten Resultaten
führen, wenn sich unter den Erben Kinder aus verschiedenen
Ehen befinden. Dies kann zum Teil durch geeignete Dispositionen
korrigiert werden.
Aus der breit genutzten Möglichkeit, eine gültig
geschlossene Ehe scheiden zu lassen, ist ein soziales Phänomen
erwachsen; die Patchworkfamilie. Partner finden neu zusammen und
bringen ihre Kinder aus früheren Ehen oder
Lebensgemeinschaften in die neue Beziehung ein. Anhand der
beispielhaften Familie Meier wird hier dargelegt, wie ehe- und
erbrechtliche Aspekte zusammenspielen und wo das Gesetz
Dispositionsmöglichkeiten vorsieht, den Ehegatten und/oder die
Kinder aus erster oder zweiter Ehe zu begünstigen.
Eine ausführliche Darstellung finden Sie
auf unserer Webseite unter www.blumgrob.ch in der Rubrik
Publikationen. Hier eine kurze Zusammenfassung unseres
illustrativen Fallbeispiels:
Herr und Frau Meier sind zum zweiten Mal verheiratet und haben
ein gemeinsames Kind Lisa. Für ihre Nachlassplanung ist dies
von Bedeutung, weil das Ehegüter- als auch das Erbrecht die
Möglichkeit der Ehegatten, Dispositionen für die Zeit
nach ihrem Ableben zu treffen, beschränkt. Herr Meier bringt
aus erster Ehe zwei Kinder mit.
Weil die Ehegatten Meier keinen Ehevertrag schlossen, gilt
für sie der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.
Unerwartet verstirbt Herr Meier. Da er seinen Nachlass nicht
geplant hat, gilt die gesetzliche Regelung, die im Folgenden
dargestellt wird.
Gesetzliche Regelung
Der Tod von Herrn Meier beendigt die Ehe, weshalb in einem
ersten Schritt die güterrechtliche Auseinandersetzung
vorzunehmen ist: Frau Meier erhält die Hälfte der Er-
rungenschaft. Zum Nachlass gehören demgemäss die andere
Hälfte der Errungenschaft sowie das Eigengut, also das
Vermögen, das Herr Meier in die Ehe einbrachte oder ihm
während der Ehe unentgeltlich zufloss.
Mit dem Resultat der güterrechtlichen Auseinandersetzung
ist Frau Meier aber noch nicht bedient. Es ist nun die Aufgabe des
Erbrechts zu regeln, wer das Nachlassvermögen von Herrn Meier
zu welchen Teilen erhalten soll. Die nächsten Erben von Herrn
Meier sind seine Nachkommen. Die Kinder erben zu gleichen Teilen.
Frau Meier als Witwe erhält die Hälfte des Nachlasses,
den sie mit den Nachkommen von Herrn Meier zu teilen hat.
Dispositionsmöglichkeiten
Ohne Planung kann keine zusätzliche Begünstigung eines
der Kinder und / oder des überlebenden Ehegatten erreicht
werden. Was hätten die Ehegatten Meier zu Lebzeiten vorkehren
können?
Vorab sollten die Ehegatten Meier die IST-Situation analysieren
lassen und sich der Auswirkungen der bestehenden Regelungen bewusst
werden. Insbesondere sind die Beiträge des einen Ehegatten in
das Vermögen des anderen Ehegatten festzustellen. Nebst den
Aktiven ist hier auch die Schuldenseite zu beleuchten.
Alsdann sollten sie gemeinsam festlegen, welche Ziele sie
erreichen wollen, und die Frage stellen, wie die bestehenden
Defizite SOLL / IST beseitigt werden könnten.
Das Ehegüterrecht ermöglicht es, auf die Höhe
des mit anderen Erben zu teilenden gewisse Vermögenswerte der
Errungenschaft in die Eigengutmasse zugewiesen werden. Weiter sieht
das Ehegüterrecht eine Planungsmöglichkeit durch
Veränderung des gesetzlichen Teilungsschlüssels des
Vorschlages vor. Dabei sind jedoch die Pflichtteile der
nichtgemeinsamen Kinder zwingend zu berücksichtigen. Die
Pflichtteile der gemeinsamen Kinder dürfen hingegen verletzt
werden.
Das Erbrecht lässt dem Erblasser die Freiheit, über
den Nachlass letztwillig zu verfügen. Die Pflichtteile der
pflichtteilsgeschützten Erben setzen der Dispositionsfreiheit
wiederum Grenzen. Dabei werden die gemeinsamen und die
nichtgemeinsamen Kinder grundsätzlich gleich behandelt. Der
wesentliche Unterschied besteht darin, dass zu Lasten der
gemeinsamen Kinder dem überlebenden Gatten die Nutzniessung an
allen Nachlassgegenständen eingeräumt werden kann, womit
Lisa bis zum Ableben des Ehegatten auf das nackte Eigentum an der
Erbschaft beschränkt würde.
Wohneigentum
Regelungsbedarf besteht insbesondere bei Mieteigentum an einer
gemeinsamen Liegenschaft, die von einem Ehegatten zu mehr als der
Hälfte finanziert wurde. Ohne Schenkungsverträge muss
unter Umständen der überlebende Ehegatte den erhaltenen
Vorteil in den Nachlass zurückzahlen. Hier ist
vorzusorgen.
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A discussion on the EU Succession Regulation, which harmonizes the conflict-of-law rules on cross-border successions of 24 members of the European Union.
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The case of Hawes v Burgess and another [2013] EWCA Civ 74 is recent Court of Appeal decision reminding Probate practitioners of what steps must be taken to ensure that Wills they draft are upheld.
A well-meaning friend, relative or even a carer of a deceased person may take what they believe are helpful steps to tidy up a deceased’s affairs in the days following their death to pave the way for those who will carry out the administration of the estate.