1. Quartal 2020
In unserem "to the point: Gesellschafts- und
Unternehmensrecht" beleuchten unsere Experten für Sie
jedes Quartal die aktuelle österreichische Rechtsprechung und
sonstige Entwicklungen im Gesellschafts- und Unternehmensrecht. In
dieser Ausgabe:
OGH zur Anfechtung von Umwandlungsbeschlüssen: Nach erfolgter Eintragung einer Umwandlung im Firmenbuch kann aufgrund der analogen Anwendung des verschmelzungsrechtlichen Bestandschutzes selbst bei schweren Mängeln keine Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage erhoben werden, sondern können allenfalls Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
OGH zur Feststellung des Jahresabschlusses in der
KG: Um einen Anspruch auf Gewinnauszahlung in der KG
geltend zu machen, ist in der Regel die vorherige Feststellung
durch alle Gesellschafter erforderlich. Nur in der
Sonderkonstellation, dass beide Gesellschafter am Verfahren
beteiligt sind, kann die vorangehende Feststellung entfallen.
OGH zur Beschlussfeststellungsklage: Hat der
Vorsitzende einer Generalversammlung keine Beschlussfeststellung
getroffen, so ist die Feststellungsklage ein geeignetes Mittel zur
Klärung des Beschlussergebnisses. Dieser
Beschlussfeststellungsklage ist eine Rechtskrafterstreckung analog
zu § 42 Abs 6 GmbHG zuzuerkennen.
OGH zum Nachweis des Rücktritts eines
Geschäftsführers: Der Rücktritt des
Geschäftsführers in der GmbH ist eine einseitige,
empfangsbedürftige Willenserklärung. Der urkundliche
Nachweis, einschließlich Datum des Zugangs, ist nur für
das Firmenbuch relevant.
OGH zum "Rücktritt" als
Notgeschäftsführer: Der
Notgeschäftsführer einer GmbH kann nicht ohne wichtigen
Grund die Zustimmung zu seiner Bestellung nachträglich
einseitig widerrufen, auch nicht, wenn die Gesellschafter ihm die
Entlohnung verweigern.
OGH zur Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts:
Wird ein GmbH-Gesellschaftsvertrag neu gefasst, kann das
Firmenbuchgericht auch inhaltlich unveränderte Bestimmungen
einer (neuerlichen) Prüfung unterziehen – im konkreten
Fall geht es um die Gründungskostenregelung.
OGH zum Stiftungsrecht: Begünstigte sind im
Genehmigungsverfahren nach § 33 Abs 2 PSG nicht stets
rekurslegitimiert, wenn sie sich auf Auflösungsgründe
berufen.
OGH zur GesbR: Bei einer GesbR "alt" ist
das Auskunfts- und Bucheinsichtsrecht des Gesellschafters auf dem
streitigen Rechtsweg geltend zu machen.
OGH zum Missbrauch der Treuhand über einen
Geschäftsanteil: Bei Nichtigkeit eines Kaufvertrags
wegen Treuhandmissbrauchs steht dem Treugeber ein Wahlrecht zu,
wonach er als Naturalrestitution die Herausgabe des Treugutes
entweder an den Treuhänder oder an sich selbst verlangen
kann.
Neues aus Europa: Seit der Verabschiedung der RL
(EU) 2019/2121 gibt es einen Rechtsrahmen für
grenzüberschreitende Spaltungen und Umwandlungen innerhalb der
EU. Die Richtlinie ist bis zum 31.01.2023 umzusetzen.
Regierungsprogramm 2020-2024: Wohin führt der
Weg und welche Reformen sind im Bereich des Gesellschafts- und
Unternehmensrechts zu erwarten? Wir geben eine kurze Vorschau.
The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.